WICHTIGER HINWEIS ZUM THEMA „TESTNACHWEIS“

In den letzten Tagen erreichen uns unzählige Anrufe von Eltern, die um einen Testnachweis und/oder die Ausstellung eines Schülerausweises für ihre Kinder bitten. Laut der derzeit geltenden „Verordnung des Kultusministeriums zur Änderung der Verordnung über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen“, in Kraft getreten am 13.09.2021, gelten „Schülerinnen und Schüler … als getestet. Sie benötigen deshalb z.B. für den Besuch im Zoo oder Restaurant keinen Nachweis mehr über ein negatives Testergebnis, sondern müssen nur glaubhaft machen, dass sie Schülerinnen oder Schüler sind. Dies ist z. B. durch einen Schülerausweis, durch ein Schülerabo der Verkehrsbetriebe oder für die jüngeren Kinder und Schülerinnen und Schüler durch einen schlichten Altersnachweis möglich.“ Aufgrund der allgemeinen Schulpflicht gehen wir am AGH davon aus, dass Schülerinnen und Schüler bis einschließlich Klasse 8 durch einen Altersnachweis (z.B. Personalausweis/Reisepass) belegen können, dass sie SchülerInnen sind. Um eine Überlastung des Sekretariats zu vermeiden, stellen wir grundsätzlich erst ab Klasse 9 Schülerausweise aus. Wir bitten die Eltern daher, von weiteren Nachfragen zu Testnachweisen und/oder Schülerausweisen für die jüngeren SchülerInnen abzusehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!