Die Hausordnung wurde aktualisiert. Neu ist der Punkt 15 (Abschnitt „Besonderer Teil“):
In allen schulischen Gebäuden dürfen kommunikationselektronische Geräte (wie z.B. Handys, MP3-Player, Smartphones usw.) und deren Zubehör (wie z.B. Kopfhörer) nicht benutzt werden und müssen ausgeschaltet und nicht sichtbar aufbewahrt werden.