Schulsozialarbeit wendet sich an alle am Schulleben beteiligte Personen. Sie ist Ansprechperson für Schüler:innen, Lehrkräfte, Eltern und weitere Personensorgeberechtigte. Sie versucht durch ihre Arbeit einen positiven Beitrag für das Schulklima zu leisten.
Alle Angebote der Schulsozialarbeit sind kostenlos und unterliegen der Schweigepflicht.
Die Grundprinzipien der Schulsozialarbeit sind:
- Freiwilligkeit – aus freiem Entschluss kann die Schulsozialarbeit aufgesucht werden.
- Vertraulichkeit – Verschwiegenheit zu Gesprächsinhalten.
- Neutralität – Schulsozialarbeit ist eine unabhängige und unparteiische Instanz, die versucht, gemeinsam mit allen Beteiligten, Lösungen zu finden und bei Konflikten zu vermitteln.
- Ressourcen- und lösungsorientiert – in den Beratungsgesprächen werden Stärken herausgearbeitet, um lösungsorientierte Vorschläge gemeinsam zu erarbeiten.
- Niederschwelligkeit – Schulsozialarbeit ist leicht zugänglich.
- Ganzheitlichkeit – allumfassend werden persönliche Probleme angegangen.
- Partizipation – die Kinder und Jugendlichen und Personensorgeberechtigten bringen eigene Ideen und Wünsche in die Entscheidungsprozesse mit ein.
Die Aufgabenfelder der Schulsozialarbeit bestehen aus folgenden Bereichen:
- Individuelle Beratung, Begleitung und Unterstützung von Schüler:innen bei unterschiedlichsten Schwierigkeiten und Herausforderungen (Schule, Freunde, Familie etc.)
- Beratung von Personensorgeberechtigten bei Schwierigkeiten und Konflikten in der Schule und / oder in der Familie
- Beratung von Lehrkräften bei sozialpädagogischen Fragestellungen
- Sozialkompetenztraining im Klassenverband: Prävention und Krisenintervention
- Arbeit mit Gruppen als soziale Lernform in einer Klasse sowie klassenübergreifend bei aktuellen Themenstellungen
- Inner- und außerschulische Kooperation und Vernetzung
- Gemeinwesenarbeit
- Kinderschutz
Rechtsgrundlage für die Schulsozialarbeit ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) nach SGB VIII. Wir leisten Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII sowie Schulsozialarbeit nach § 13 a SGB VIII, die Angebote richten sich an alle Kinder und Jugendlichen mit dem Ziel, „sie zur Selbstbestimmung zu befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anzuregen und hinzuführen.“

